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Streitwertkatalog: Übersicht der Wertermittlung im finanzgerichtlichen Verfahren
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Der vom FG Münster bereitgestellte Streitwertkatalog stellt die Grundsätze dar, nach denen die Finanzgerichte den Streitwert festlegen sollen.
Er erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Verbindlichkeit. Mit den angegebenen Werten werden – soweit diese nicht auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen – lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Die verbindliche Festsetzung des im Einzelfall zutreffenden Streitwertes obliegt allein dem zuständigen Gericht.
Der Streitwertkatalog wird in
regelmäßigen Zeitabständen aktualisiert und
fortgeschrieben.