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Eigenkapitaldarstellung im Konzernabschluss von Personengesellschaften
Besonderheiten und Beispiele unter Berücksichtigung von E-DRS 29
Während für die Eigenkapitaldarstellung von Kapitalgesellschaften im Konzernabschluss einerseits durch die auch im Konzernabschluss anzuwendenden handelsrechtlichen Normen des Einzelabschlusses sowie auch durch die Regelungen zum Konzerneigenkapitalspiegel und zur Konzernergebnisrechnung in DRS 7 vergleichsweise umfangreiche Regelungen vorliegen, finden sich andererseits wenig vergleichbare Normen für die Eigenkapitaldarstellung von Personengesellschaften. Mit dem vorliegenden Entwurf einer Neufassung des DRS-Standards zum Konzerneigenkapitalspiegel E-DRS 29 wird erstmals eine Mustergliederung zum Konzerneigenkapitalspiegel eines Mutterunternehmens in der Rechtsform einer Personengesellschaft vorgegeben, die in den Regelungen des Standards durch weitere Vorgaben für Personengesellschaften ergänzt wird. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen zum Konzerneigenkapitalspiegel von Personengesellschaften und greift in diesem Zusammenhang auch die Frage der Ergebnisdarstellung im Konzern auf, die an Beispielen veranschaulicht wird.
Gehrmann, infoCenter, Personengesellschaft NWB TAAAB-17518
Was regelt E-DRS 29 zum Eigenkapit...