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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 14 V 3826/11

Gesetze: UStG § 13b Abs. 2 Nr. 4, UStG § 13b Abs. 5 S. 2, FGO § 69

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Baulieferung

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nach den europarerechtlichen Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4 S. 2 UStG auch dann zulässig ist, wenn nicht Dienstleistungen des Baugewerbes sondern eine (Bau-)Lieferung dem Umsatz zugrunde liegt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2416 Nr. 39
KÖSDI 2012 S. 18126 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 25/2012 S. 2040
StBW 2012 S. 775 Nr. 17
UAAAE-15582

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.05.2012 - 14 V 3826/11

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