Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das zur GWG-Bilanzierung
Kleinvieh macht auch Mist
Das trägt zur Rechtssicherheit bei.
Gleichwohl stellen die verschiedenen Bilanzierungsmöglichkeiten sicher keinen Beitrag zur Steuervereinfachung dar.
Der Gesetzgeber sollte deshalb prüfen, ob sich durch eine einheitliche Sofortabschreibung bspw. bis zu einer Wertgrenze von 800 € oder 1.000 € eine praktikablere Regelung umsetzen ließe.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber erhebliche Änderungen bei der Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) vorgenommen. Dabei hat er zwar formal die im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführten GWG-Sammelposten beibehalten, jedoch gleichzeitig verschiedene steuerliche Wahlrechte eingeführt, die es dem Stpfl. ermöglichen, zur vor der Unternehmensteuerreform geltenden Altregelung zurückzukehren . Der Gesetzeswortlaut dieser Wahlrechte war in der Literatur teilweise unterschiedlich interpretiert worden. Begrüßenswerterweise hat die Finanzverwaltung nun mit einem für Rechtssicherheit gesorgt. Dies insbesondere, weil die GWG-Bilanzierung in der Praxis beinahe jedes Unternehmen unabhängig von Größenk...