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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 247/01 EFG 2005 S. 359

Gesetze: EStG § 15a Abs. 3EStG § 52 Abs. 19 S. 3 Buchst. bEStDV § 82f

Gewinnhinzurechnungsbetrag im Fall der Entnahme einer privilegierten Einlage

Leitsatz

Ist die Anwendbarkeit des § 15a EStG auf Verluste beschränkt, die die geleistete Einlage um das eineinviertelfache übersteigen, so erhöht sich bei einer Einlagenminderung die Hinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG gleichwohl nicht um diesen Faktor, sondern beschränkt sich auf den Entnahmebetrag.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 323 Nr. 6
EFG 2005 S. 359
EFG 2005 S. 359 Nr. 5
UAAAB-42295

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.10.2004 - VII 247/01

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