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NWB Nr. 17 vom Seite 1219

Aktuelle Brennpunkte der erweiterten Kürzung für Grundbesitz

Zugleich Anmerkung zur Kurzinfo GewSt 05/2018 der OFD NRW bei Überlassung eines betrieblichen Kfz zu privaten Zwecken

Dr. Katrin Dorn

Die erweiterte Kürzung für Grundbesitz i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG stellt auf eine Entlastung von vermögensverwaltenden Unternehmen ab, wenn diese nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielen. Für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung setzt die Regelung voraus, dass das Grundbesitzunternehmen ausschließlich „eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt“ und daneben keine oder ausschließlich sog. erlaubte Nebentätigkeiten ausübt. Sollte das Unternehmen davon abweichend, auch nur eine geringfügige begünstigungsschädliche Tätigkeit ausüben, entfällt die Begünstigung insgesamt, während sie bei Ausübung erlaubter Nebentätigkeiten für die Erträge aus der Haupttätigkeit des Unternehmens, also der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes, erhalten bleibt. Die OFD NRW hat mit der am veröffentlichten Kurzinfo GewSt Nr. 05/18 ( NWB OAAAG-98951) die Frage aufgeworfen, ob die Überlassung eines betrieblichen Kfz an den Arbeitnehmer, Gesellschafter oder Mitunternehmer des Grundbesitzunternehmens eine begünstigungsschädliche Tätigkeit darstellen kann. Der nachfolgende Beitrag bietet einen Überblick über die aktuellen Brennpunkte der erweiterten Kürzung für Grundbesitz ...

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