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NWB Nr. 22 vom Seite 1677

Hinweispflicht des Steuerberaters bei Änderung der Rechtsprechung

Hier: BSG zur Sozialversicherungspflicht des nicht beherrschenden GmbH-Geschäftsführers

Dr. Norbert H. Hölscheidt

Das BSG hat entschieden (Urteile vom - B 12 R 2/14 R NWB QAAAF-71009, B 12 KR 10/14 R NWB GAAAF-71008, B 12 KR 13/14 R NWB LAAAF-67134), dass Stimmrechtsvereinbarungen nur dann zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht eines Minderheitsgesellschafters als Geschäftsführer der GmbH führen können, wenn diese Vereinbarungen bereits in dem Gesellschaftsvertrag der GmbH selbst vorgesehen sind. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die von dieser Problematik betroffenen Mandanten auf die geänderte Rechtslage hinzuweisen und die Beratung bestehender und neuer Mandanten für die Zukunft an dieser neuen Rechtsprechung auszurichten. Für die Beratung in der Vergangenheit besteht – abhängig von den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls – das Risiko einer Haftung des Beraters gegenüber dem Mandanten.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Aktuelle Urteile des BSG

[i]Stimmbindungsvereinbarung als Mittel zur Qualifizierung der Tätigkeit des Minderheitsgesellschafters als selbstständige TätigkeitIn der Praxis werden Stimmbindungsvereinbarungen, die dem Minderheitsgesellschafter der GmbH eine „beherrschende Stellung“ bei Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung verschaffen, als Mittel zur Herstellung eines maßgeblichen Einflusses auf die Geschicke der Gesellschaft verwendet, um ...

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