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NWB-BB Nr. 5 vom Seite 140

Rating-Gespräche von Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Diese Instrumente setzen die Kreditinstitute ein

Dipl.-Kfm. Carl-Dietrich Sander

Banken prüfen eine ganze Reihe von Informationen und Unterlagen, wenn Unternehmen mit Kreditwünschen an sie herantreten (vgl. hierzu Herke, Unterlagen-Inventur, NWB-BB 5/2014 S. 147). Auf Basis dieser Informationen erstellen sie u. a. das Rating, das bei der Kreditentscheidung eine entscheidende Rolle spielt. Unabhängig davon, wie die Kreditentscheidung ausfällt – positiv, weitere Informationsanforderungen oder negativ – sollte man doch eigentlich erwarten, dass sie dem Kunden gegenüber begründet wird. Ganz im Sinne einer kommunikativen „Zweibahnstraße“: Das Unternehmen gibt die gewünschten Informationen, das Kreditinstitut erläutert seine Entscheidungsgründe. Doch diese „Zweibahnstraße“ ist in der Finanzkommunikation bei weitem noch nicht durchgängig Realität. Das „Rating-Gespräch“ ist daher unverändert eine herausfordernde Beratungsaufgabe. Wie dieses durchgeführt wird und wie Sie Ihre Mandanten darauf einstellen können, wird insbesondere am Beispiel von Sparkassen und Genossenschaftsbanken erläutert.

I. Die Inhalte eines „Voll-Ratings“

Im Zusammenhang mit Neu- oder Erhöhungs-Kreditwünschen erstellen Banken und Sparkassen ein sog. „Voll-Rating...

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