Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Altersteilzeit
1. Allgemeines
Das Altersteilzeitgesetz soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Es wurde zum umfassend geändert. Kernpunkt der Änderung war zum einen eine Vereinfachung der Berechnung des Aufstockungsbetrags durch die Einführung eines sog. Regelarbeitsentgelts und zum anderen eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung der Wertguthaben.
Die Änderung gilt für alle Arbeitnehmer, die nach dem mit der Altersteilzeit begonnen haben. Wurde mit der Altersteilzeitarbeit vor dem begonnen, galten die früheren Vorschriften weiter.
2. Voraussetzungen für begünstigte Altersteilzeit
a) Allgemeines
Die Bundesagentur für Arbeit förderte die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahres, spätestens ab vermindert, und damit die Einstellung eines sonst arbeitslosen Arbeitnehmers ermöglicht haben. Da die Altersteilzeit am spätestens angetreten sein musste, dürfte der sechsjährige Förderzeitraum für Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zwischenzeitlich ausgelaufen sein.
b) Voraussetzungen beim Arbeitnehmer
Folgende Voraussetzungen müssen beim A...