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StuB 23/2005 S. 1023

Betrieblicher Schuldzinsenabzug gem. § 4 Abs. 4a EStG

Durch § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999) vom (BGBl I S. 2601, BStBl 2000 I S. 13) ist die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben gesetzlich neu geregelt worden. Mit dem Steueränderungsgesetz 2001 vom (BGBl I S. 3794, BStBl 2002 I S. 4) wurde die Vorschrift mit Wirkung ab dem VZ 2001 geändert. Das BMF hat mit ausführlichem Schreiben vom  - IV B 2 - S 2144 - 50/05 zur Neuregelung Stellung genommen. Neben Ausführungen im Allgemeinen wird in den Rn. 32 ff. auf die Gewinnermittlung der Personengesellschaft sowie auf Umwandlungen nach dem UmwStG eingegangen. Dieses BMF-Schreiben tritt an die Stelle der (BStBl I S. 588 = StuB 2000 S. 579) und vom (BStBl I S. 245 = StuB 2001 S. 405). Die Regelungen in Rn. 8 bis 10 des BStBl I S. 930

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