BMF - IV C 5 - S 2361 - 74/05 I A 5 - Vw 7430/04/0002 BStBl 2005 I S. 962

Automation in der Steuerverwaltung; Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2006

Bezug: BStBl 2004 I S. 975

Mit Wirkung ab 2006 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2006 geltenden Tarif in der Fassung des § 52 Abs. 41 EStG. Des Weiteren berücksichtigte der Programmablaufplan die für das Jahr 2006 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht, ESt-Kartei NRW (§ 39b).

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BMF v. - IV C 5 - S 2361 - 74/05I A 5 - Vw 7430/04/0002

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Fundstelle(n):
BStBl 2005 I Seite 962
TAAAB-69511