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Neue Gesetzgebung – aktualisierte Geringfügigkeits-Richtlinien 2019
Änderungen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen im Überblick
Die Gesetzgebung und eine geänderte Rechtsprechung haben wieder einmal für Neuerungen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gesorgt. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben die Entwicklungen zum Anlass genommen, die „ Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)“ neu zu fassen. Die grds. seit dem geltende neue Fassung ist unter dem veröffentlicht worden und hat die alte Fassung v. abgelöst.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Kurzfristige Beschäftigungen (Zeitgeringfügigkeit)
So klar und deutlich die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung zunächst erscheinen mögen: Nicht nur wenn es um die Zusammenrechnung mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen geht, haben sich die gesetzlichen Vorgaben und die Richtlinien zum Teil deutlich geändert.
1. Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung
[i]Längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer EigenartEine kurzfristige und damit sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf eine Zeitdauer von längstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen durch den Arbeits...