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Doppelstöckige Personengesellschaft, Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II eines im Ausland ansässigen Gesellschafters
(1) Die Gleichstellung des mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligten Gesellschafters mit dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG bezieht sich nicht nur auf Sondervergütungen und das Sonderbetriebsvermögen I, sondern auch auf das Sonderbetriebsvermögen II. (2) Negative Einkünfte des Organträgers i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG liegen nur dann vor, wenn bei diesem nach der Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft ein Verlust verbleibt (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2, Abs. 3 Nr. 1 und 2, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 50 Abs. 1 Satz 1, § 50d Abs. 10 EStG; § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2, Satz 1 Nr. 5 KStG; § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO; Art. 2 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1, Abs. 2, Art. 13 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959).
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in der seit dem Steueränderungsgesetz 1992 geltenden Fassung ist der mittelbar über ...