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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 904/14 EFG 2017 S. 59 Nr. 1

Gesetze: KStG § 8b Abs. 1, KStG § 8b Abs. 10, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, AO § 42

Wirtschaftliches Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an den Entleiher zivilrechtlich übereignet wurden

Leitsatz

Das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an den Entleiher zivilrechtlich übereignet wurden, kann ausnahmsweise beim Verleiher verbleiben, wenn die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles ergibt, dass dem Entleiher lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition verschafft werden sollte (vgl. BFH I R 88/13 vom ).

Dies gilt auch dann, wenn die Aktien nicht selbst Gegenstand des Darlehensvertrages sind, sondern der Absicherung dienen und ein Darlehensentgelt für die Überlassung zu zahlen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
AG 2017 S. 204 Nr. 6
DStR 2017 S. 8 Nr. 27
DStRE 2017 S. 1192 Nr. 19
EFG 2017 S. 59 Nr. 1
GmbHR 2017 S. 251 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2017 S. 121
Ubg 2017 S. 611 Nr. 10
SAAAF-85507

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 07.06.2016 - 1 K 904/14

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