Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 28.01.2015 VIII R 13/13, StuB 6/2015 S. 234

Einkommensteuer | Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

Auch bei der sog. „Günstigerprüfung“ nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG findet § 20 Abs. 9 EStG Anwendung; ein Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten kommt daher nicht in Betracht.

Praxishinweise

Nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG ist seit Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ein Sparer-Pauschbetrag von 801 € abzuziehen. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG 2009 werden auf Antrag des Stpfl. anstelle der Anwendung des Abgeltungsteuersatzes die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte den Einkünften i. S. des § 2 EStG hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt (Günstigerprüfung). Dann kommt für die Kapitaleinkünfte nich...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen