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Selbstanzeige: Tatentdeckung wegen Daten-CD?
[i]Külz/Tottmann, NWB 41/2012 S. 3299In NWB 41/2012 haben Külz/Tottmann die Frage untersucht, ob eine Selbstanzeige trotz Daten-CD noch wirksam vorgenommen werden kann. Ergänzend soll nun das subjektive Merkmal als notwendige Voraussetzung der Tatentdeckung (Sperrgrund gem. § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO) beleuchtet werden.
Tatentdeckung als Ausschlussgrund
[i]Täter wusste bzw. musste damit rechnen, dass die Tat entdeckt istHinsichtlich der objektiven Komponente der Tatentdeckung wird auf den Beitrag von Külz/Tottmann verwiesen. Die subjektive Komponente verlangt nach dem S. 3446Gesetzeswortlaut, dass der Täter wusste oder bei verständiger Sachlage damit rechnen musste, dass die Tat entdeckt ist.
[i]Geuenich, NWB 13/2011 S. 1050; Hechtner, NWB 14/2011 S. 1139Die Verwaltung geht davon aus, dass bereits die Entdeckung einer der strafrechtlich nicht verjährten Steuerstraftaten (definiert durch Steuerpflichtigen, -jahr, und -art) die gesamte Selbstanzeige unwirksam macht (vgl. zur Infektionswirkung: , zitiert bei Heuel, AO-StB 2011 S. 174). Diese Infektionswirkung entspricht wohl auch der überwiegenden Ansicht in der Literatur (a. A. Geuenich, NWB 13/2011 S. 1050, 1056).