Oberfinanzdirektion Hannover - S 2285 - 232 - StO 236

Steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland;
Palästina

Ländergruppeneinteilung (§ 33a Abs. 1 S. 5 EStG)

Das (BStBl 2008 I S. 936) die ab zu berücksichtigenden Ländergruppeneinteilungen bekannt gegeben.

Für die palästinensischen Selbstverwaltungsgebiete Gaza-Streifen und Westjordanland wurde bisher die Ländergruppeneinteilung für Israel (Ländergruppe 1) zugrunde gelegt, ohne die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu beachten.

Das BMF hat mitgeteilt, dass aufgrund der wirtschaftlichen Gegebenheiten für die Palästinensischen Gebiete die Ländergruppe 4 anzuwenden ist.

Die OFD bittet, diese Grundsätze ab sofort in allen offenen Fällen anzuwenden.

Im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Ländergruppeneinteilung werden die Palästinensischen Gebiete besonders ausgewiesen.

Oberfinanzdirektion Hannover v. - S 2285 - 232 - StO 236

Fundstelle(n):
IStR 2009 S. 824 Nr. 22
SAAAD-22076