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Die Abgeltungsteuer
Ein neues System der Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgewinnen
Am ist das Unternehmensteuerreformgesetz endgültig vom Bundesrat verabschiedet worden. Es tritt in seinen wesentlichen Teilen am in Kraft. Die Einführung der sog. Abgeltungsteuer soll jedoch erst zum erfolgen. Bislang lag der Schwerpunkt in der öffentlichen Diskussion hinsichtlich der Unternehmensteuerreform vor allem auf den Änderungen der Unternehmensbesteuerung, insbesondere der Absenkung der Unternehmensteuersätze. Für die Mehrzahl der Steuerpflichtigen hat hingegen die Einführung der Abgeltungsteuer erheblich größere Auswirkungen. Zukünftig ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge mit der von den Banken einbehaltenen Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % abgegolten. Dadurch kann die Veranlagung von Kapitaleinkünften im Rahmen der Steuererklärung weitgehend vermieden und die Steuererhebung stark vereinfacht werden. Wegen der zukünftig vollständigen Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen ist im Regelfall keine Abgrenzung zwischen laufenden Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgeschäften mehr erforderlich. Beide werden gleichermaßen von der Abgeltungsteuer erfasst.
I. Konzept der Abgeltungsteuer
Das Konzept der Abgeltungsteuer beruht auf einem Steuerabzug direkt an der Quel...