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Arbeitshilfe März 2017

Eingetragene Lebenspartnerschaft – Partnerschaftsvertrag

Dr. Ulrich Hönle

Der Partnerschaftsvertrag für die eingetragene Lebenspartnerschaft kann seit dem Jahr 2001 von gleichgeschlechtlichen Beziehungen geschlossen werden, um ihr Zusammenleben zu legalisieren. Nach § 1 Abs. 1 PartG sind Lebenspartner und Lebenspartnerinnen zwei Personen des gleichen Geschlechts, die gegenseitig und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der zuständigen Behörde erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Lebenspartner sind einander ähnlich wie Eheleute zur Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung. Von Interesse ist der Partnerschaftsvertrag insbesondere im Hinblick auf familien- und erbrechtliche Konsequenzen.

Im Wesentlichen gelten dieselben Erwägungen und rechtlichen Fragestellungen wie für Eheleute. Daher sind insoweit auch die Arbeitshilfen für Eheverträge entsprechend heranzuziehen.

Mehr zum Thema eingetragene Lebenspartnerschaft sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise...

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