Arbeitshilfe - Stand: 15.11.2015

Festsetzungsfristen und Ablauffristen: Prüfungsablauf zur Festsetzungsverjährung nach §§ 169 ff. AO

Regierungsdirektor Hans U. Hundt-Eßwein

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Steueransprüche erlöschen u.a. durch Eintritt der Verjährung. Das beigefügte Ablaufdiagramm bietet den ”roten Faden” bei der Prüfung, ob die Festsetzung der Steuer bzw. die Aufhebung, Änderung oder Berichtigung der Steuerfestsetzung noch bzw. nicht mehr zulässig ist.

Fundstelle(n):
SAAAB-04677