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EuGH Urteil v. - Rs. C 216/97

Gesetze: UStG 1999 § 4 Nr. 166.USt Richtlinie (77/388/EWG) Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und g

Steuerbefreiung bestimmter dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten (hier: von Pflegeheimen)

Leitsatz

Artikel 13 Teil A Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist in dem Sinne auszulegen, daß die in den Buchstaben b und g dieser Bestimmungen enthaltenen Begriffe "andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtungen gleicher Art" und "andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben, nicht von der Steuerbefreiung ausschließen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IStR 1999 S. 599
UR 1999 S. 419
SAAAA-97507

Preis:
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Nutzungsdauer:
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EuGH, Urteil v. 07.09.1999 - Rs. C 216/97 -nv-

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