Abzug von Schuldzinsen für gemischt betriebliche und private Kontokorrentkredite bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 EStG
Leitsatz
1. Entsteht eine Kontokorrentverbindlichkeit sowohl durch betrieblich als auch durch privat veranlaßte Auszahlungen oder Überweisungen, so ist bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und nach § 4 Abs. 3 EStG nur der betriebliche Teil des Kredits dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Die auf diesen Teil des Kontokorrentkredits entfallenden Schuldzinsen dürfen als Betriebsausgaben abgezogen werden.
2. Über die Verbindung mehrerer beim Großen Senat anhängiger Verfahren entscheidet der Große Senat in seiner Stammbesetzung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 817 SAAAA-93408
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