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NWB Nr. 48 vom Fach 2 Seite 5541

Entstehung der Steuerschuld

von Ministerialrat Dr. Helmut Krabbe, Bonn

I. Einleitung

Nach § 37 AO sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung und der Erstattungsanspruch. Es handelt sich jeweils um Zahlungsansprüche, deren wichtigster der Steueranspruch ist.

Die Entstehung der Steueransprüche ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Abgesehen davon, daß der Anspruch, wenn er durch Steuerbescheid verwirklicht werden soll (vgl. § 218 AO), auch entstanden sein muß, ist die Entstehung vor allem für den Beginn der Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO) maßgebend. Dagegen knüpft der Beginn der Zahlungsverjährung an die Fälligkeit bzw. Festsetzung an. Eine Rolle spielt die Entstehung des Anspruchs z. B. auch bei der Gesamtrechtsnachfolge (§ 45 AO), bei der Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Forderungen (§ 46 AO), bei einigen Haftungstatbeständen (z. B. §§ 74, 75 AO) sowie bei der Aufrechnung, die voraussetzt, daß beide Forderungen entstanden und fällig bzw. erfüllbar sind. Ob ein Steueranspruch Konkursforderung ist, hängt demgegenüber davon ab, ob er bereits bei Konkurseröffnung begründet war (§ 3 KO). Dies kann bereits vor seiner Entstehung de...BStBl 1987 II S. 226

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