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E-Bilanz: Änderungen der Taxonomie 6.3
Überblick über die wichtigsten Änderungen des Datensatzes
Mit Schreiben vom hat das BMF den amtlichen Datensatz nach § 5b EStG für die E-Bilanz veröffentlicht. Dieser ist grundsätzlich verpflichtend für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Zudem ist eine optionale Anwendung für Wirtschaftsjahre 2019 oder 2019/2020 möglich, eine technische Übermittlung für Echtfälle ist ab Mai 2020 vorgesehen. Die inhaltlichen Änderungen der Taxonomie 6.3 gehen überwiegend auf Anpassungen an aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung sowie Standardsetting zurück, die sich insbesondere aus den einschlägigen Standards des IDW (IDW PS 400-Reihe) und dem Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) ergaben. Auch wurden zur Steigerung der Aussagekraft der Datensätze bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens neue Positionen aufgenommen. Darüber hinaus wurden Positionen, die auf alte Rechtsstände zurückzuführen waren, aus der Taxonomie entfernt.
-b/19/10001 NWB DAAAH-22500
Wann ist die Taxonomie 6.3 anzuwenden?
Gibt es Unterschiede der Taxonomie 6.3 gegenüber der Taxonomie 6.2?
Welche Unterschiede ergaben sich in der Gewinn- und Verlustrechnung?
I. Einleitung
[i]Riepolt, E-Bilanz: Änderungen der Taxonomie 6.2, StuB 15/2018 ... Riepolt, E-Bilanz: Änderungen der Taxonomie 6.1, Kirsch, E-Bilanz (EStG), infoCenter