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Körperschaftsteuer | Verlustübernahmeregelung bei Organschaften i. S. des § 17 KStG
Mit Urteil vom - I R 93/15 NWB NAAAG-61391 (Kurzinfo StuB 2017 S. 930 NWB IAAAG-63889) hat der BFH entschieden, dass Gewinnabführungsverträge von Organschaften i. S. des § 17 KStG nur dann die Voraussetzungen des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a. F. erfüllen, wenn der Gewinnabführungsvertrag bei wörtlicher Wiedergabe des § 302 AktG auch die Regelung des § 302 Abs. 4 AktG enthält. In Alt-Fällen war ein fehlender Verweis bzw. eine fehlende Wiedergabe des § 302 Abs. 4 AktG im Gewinnabführungsvertrag bisher nicht zu beanstanden ( NWB NAAAB-73151, BStBl 2006 I S. 12). Dies galt auch unter Berücksichtigung des§ 34 Abs. 10b KStG i. d. F. des AIFM-StAnpG.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der Grundsätze des vorgenannten BFH-Urteils aus Gründen des Vertrauensschutzes Folgendes:
Gewinnabführungsverträge, die keinen Verweis auf die entspreche...BStBl 2006 I S. 12