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BMF 03.04.2019 IV C 2 - S 2770/08/10004 :001, StuB 10/2019 S. 409

Körperschaftsteuer | Verlustübernahmeregelung bei Organschaften i. S. des § 17 KStG

Mit Urteil vom - I R 93/15 NWB NAAAG-61391 (Kurzinfo StuB 2017 S. 930 NWB IAAAG-63889) hat der BFH entschieden, dass Gewinnabführungsverträge von Organschaften i. S. des § 17 KStG nur dann die Voraussetzungen des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a. F. erfüllen, wenn der Gewinnabführungsvertrag bei wörtlicher Wiedergabe des § 302 AktG auch die Regelung des § 302 Abs. 4 AktG enthält. In Alt-Fällen war ein fehlender Verweis bzw. eine fehlende Wiedergabe des § 302 Abs. 4 AktG im Gewinnabführungsvertrag bisher nicht zu beanstanden ( NWB NAAAB-73151, BStBl 2006 I S. 12). Dies galt auch unter Berücksichtigung des§ 34 Abs. 10b KStG i. d. F. des AIFM-StAnpG.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der Grundsätze des vorgenannten BFH-Urteils aus Gründen des Vertrauensschutzes Folgendes:

Gewinnabführungsverträge, die keinen Verweis auf die entspreche...BStBl 2006 I S. 12

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