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Lexikon - Stand: 04.01.2024

Abtretung von Forderungen

Karl-Hermann Eckert

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Werden Forderungen abgetreten, spricht man auch vom Factoring. Es ist definiert als der Verkauf von Kundenforderungen durch den leistenden Unternehmer an einen gewerbsmäßig tätigen Factoring-Unternehmer. Factoring dient als Finanzierungsinstrument dem Ziel, dem leistenden Unternehmer unabhängig von der Zahlungsmoral seines Kunden Liquidität zu verschaffen.

Der Beitrag stellt die umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze zur Behandlung von Forderungsabtretungen dar und gibt Hinweise zu zutreffenden Buchung aus der Sicht des Forderungsverkäufers und des Forderungskäufers.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200
Bank
1400
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1410
Forderungen aus Factoringleistungen
1576
Abziehbare Vorsteuer 19 %
1776
Umsatzsteuer 19 %
2400
Forderungsverluste (übliche Höhe)
2709
Sonstige Erträge unregelmäßig
4900
Sonstige betriebliche Aufwendungen
8400
Erlöse 19 % USt

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1210
Forderungen aus Factoringleistungen
1406
Abziehbare Vorsteuer 19 %
1800
Bank
3806
Umsatzsteuer 19 %
4400
Erlöse 19 % USt
4839
Sonstige Erträge unregelmä...

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