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Kontierungslexikon vom

Rückstellungen – Abzinsung

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind handelsrechtlich zum Bilanzstichtag abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt.

Steuerrechtlich sind Rückstellungen für Verpflichtungen (von wenigen Ausnahmen abgesehen) mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abzuzinsen. Pensionsrückstellungen sind mit 6 % p. a. abzuzinsen.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige Rückstellungen
0970
Sonstige Rückstellungen
0973
Rückstellungen für Abraum- und Abfallbeseitigung
0974
Rückstellungen für Gewährleistungen (Gegenkonto 4790)
0976
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
0977
Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten
0961
Urlaubsrückstellungen
0966
Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten
0979
Rückstellungen für Umweltschutz
Zinsen und ähnliche Aufwe...

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