Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren: Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung – Vorrang der speziellen Negativregelung
der AO gegenüber dem IFG NRW – Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber einem im Prüfungszeitraum nicht durchgehend beteiligten
GbR-Gesellschafter – Berechtigtes Interesse nach bestandskräftigem Abschluss einer Lohnsteuer-Außenprüfung
Leitsatz
Im Rahmen des Besteuerungsverfahrens steht dem Steuerpflichtigen nur ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung
der Behörde über seinen Antrag auf Akteneinsicht zu.
Die allgemeinen Regelungen der Datenschutzgesetze bzw. der Informationsfreiheitsgesetze treten hinter diese spezielle Negativregelung
der AO zurück.
Es ist nicht ermessenswidrig, wenn das FA den Antrag eines GbR-Gesellschafters auf Einsichtnahme in die eine Lohnsteuer-Außenprüfung
bei der GbR betreffenden Akten im Hinblick auf das Steuergeheimnis und mangels berechtigten Interesses ablehnt, weil die Prüfung
überwiegend Zeiträume umfasst, in denen der Antragsteller noch nicht Gesellschafter war, und nach dessen Eintritt sowohl die
Prüfungsanordnung als auch der aufgrund der Prüfung ergangene bestandskräftige Nachforderungsbescheid gegenüber dem gemeinsamen
Empfangsbevollmächtigten bekannt gegeben worden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAG-42242
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 16.03.2016 - 7 K 3003/15 AO
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