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Licht und Schatten beim Nichtanwendungsgesetz zur Übertragung von Schulden
I. Der steuerökonomische Hintergrund
1. Der Haushaltsnotstand als Rechtfertigung
Während noch die Koalitionsverhandlungen in Berlin die Öffentlichkeit in Beschlag nahm, haben die beiden gesetzgebenden Instanzen in einer Hau-Ruck-Aktion am 28. und die Aufforderung der Etathüter (Finanzverwaltung) zur Verhinderung eines Haushaltsnotstands durch erheblichen Steuerausfall erfüllt. Innerhalb des sog. AIFM-Umsetzungsgesetzes sind in das EStG § 4f und § 5 Abs. 7 eingefügt worden. Die drohende Haushaltsüberforderung ist im Wesentlichen in den Pensionsrückstellungen der deutschen Wirtschaft anzusiedeln. Die Bewertung nach § 6a EStG birgt notorisch (mit wenigen Ausnahmen) ganz erhebliche stille Lasten; nach einer Faustformel soll die Unterbewertung etwa 30 % der Bilanzausweise ausmachen. Statistischen Erhebungen zufolge sollen sich diese stillen Lasten in der Gesamtwirtschaft auf 60 Mrd € belaufen mit einem sog. Haushaltsrisiko von wenigstens 20 Mrd €.
Diesen „Besitzstand“ wollte der Fiskus mit Zähnen und Klauen verteidigen, die Begründung ist einfach: 20 Mrd € Steuermindereinnahmen sind im Zeitalter knapper öffentlicher Kassen nicht tol...