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Überhöhte Anforderungen der Finanzverwaltung an die Kassenführung
Generalverdacht gegen bargeldintensive Betriebe verbietet sich
[i]Teutemacher, Checkliste für eine ordnungsgemäße Kassenführung, BBK 23/2012 S. 1073 NWB SAAAE-23904 Es kann jeden treffen – Einzelhandel, Handwerk, Apotheken oder Gaststätten: Dank neuester leistungsfähiger Software konnte die Finanzverwaltung in letzter Zeit die Anzahl durchgeführter Betriebsprüfungen deutlich erhöhen. Insbesondere auf die Prüfung der Kassenbuchführung legen die Betriebsprüfer zunehmend ihr – oft nicht wohlwollendes – Augenmerk. Zuschätzungen zu den erklärten Umsätzen sind keine Seltenheit, sondern eher die Regel. Ob Forderungen der Finanzverwaltung dabei auf rechtlich sicheren Füßen stehen, wird im Folgenden kritisch hinterfragt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Bargeschäfte im Visier der Betriebsprüfung
[i]Mögliche ExistenzgefährdungDer freundliche Bäcker um die Ecke, der vertraute Friseur oder die herzliche Gastwirtin in der Nachbarschaft – wie viele andere Unternehmen, bei denen hauptsächlich bar bezahlt wird, sind auch sie vermehrt ins Visier der Steuerprüfer geraten. Die Rechts- folgen für die Betroffenen sind häufig hart, manchmal gar existenzbedrohend. Die Frage, wie Unternehmer ihre Bücher ordnungsmäßig und damit rechtssicher führen, ist in der Praxis zwischen der Finanzverwaltung und den Steue...