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Hinweise für Arbeitgeber zur Reisekostenreform 2014
Diese Übersicht zeigt Arbeitgebern für die ab 2014 in Kraft tretende Reform des Reisekostenrechts,
welche relevanten Auswirkungen diese mit sich bringt und
gibt Hinweise, wie sie darauf reagieren können.
Mehr zum Thema mit
weiterführenden Hinweisen in
(Schwerpunkt "erste Tätigkeitsstätte") und
(Schwerpunkt Fahrtkosten bei auswärtiger
Tätigkeit).
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Thema | Hinweis / Praxistipp für
Arbeitgeber |
Arbeitgeber sollten in Absprache mit dem Arbeitnehmer versuchen, die steuergünstigste Arbeitsstätte als erste Tätigkeitsstätte zu definieren. | Aus Arbeitnehmersicht ist es i.d.R. günstiger, die vom Wohnort
weiter entfernte, aber durchaus häufig aufgesuchte Tätigkeitsstätte nicht als
erste Tätigkeitsstätte zu bestimmen. |
Arbeitgeber sollten eine Überprüfung vornehmen, ob die bisher erforderlichen Aufzeichnungen über den Reiseverlauf und über Abwesenheitszeiten in der bestehenden Form weiter erforderlich sind. | Dadurch dass z.B. bei den Verpflegungsmehraufwendungen eine
Abwesenheitsstufe (14 Stunden) entfallen ist, können auch die Aufzeichnungen
verein... |