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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2558/09 EFG 2012 S. 182 Nr. 2

Gesetze: EStG § 39b Abs. 6, DBA Frankreich Art. 13 Abs. 5, DBA Frankreich Art. 14 Abs. 1, FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

Steuerpflicht eines Grenzgängers bei Beschäftigung durch Kirche

Leitsatz

Die Einkünfte eines in Frankreich wohnhaften Grenzgängers aus der nichtselbstständigen Beschäftigung bei einer kirchlichen Einrichtung unterliegen der deutschen Besteuerung.

Die Kirchen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des Art. 14 DBA Frankreich.

Bei der Tätigkeit eines Erziehers in einem Kindergarten handelt es sich um eine "Tätigkeit in der Verwaltung" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 6 Nr. 30
DStRE 2012 S. 1057 Nr. 17
EFG 2012 S. 182 Nr. 2
IWB-Kurznachricht Nr. 5/2012 S. 154
RAAAD-96402

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.10.2011 - 6 K 2558/09

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