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Sachbezüge
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
Gutscheine und Geldkarten gehören zu den Sachbezügen, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und seit dem zusätzlich die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.
Die Finanzverwaltung hat zu den Voraussetzungen in einem ausführlichen und im Laufe des Jahres 2022 aktualisierten Anwendungsschreiben Stellung genommen. Vgl. zu den Einzelheiten nachfolgende Nr. 4 Buchstabe c und insbesondere das Stichwort „Warengutscheine“.
Der Sachbezugswert für freie Verpflegung wurde ab von bisher 288 € auf 313 € monatlich erhöht.
Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt ab 278 € monatlich statt bisher 265 € monatlich.
Die Sachbezugswerte für Kantinenessen betragen ab 2,17 € für ein Frühstück und 4,13 € für ein Mittag- oder Abendessen.
Eine Übersichtstabelle zu den Sachbezugswerten ist in Anhang 3 abgedruckt.
Auf die ausführlichen Erläuterungen bei den Stichwörtern „Freie Unterkunft und Verpflegung“ und „Mahlzeiten“ wird Bezug genommen.
1. Allgemeines
LS+ SV+Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis zufließen. Es ist unbeachtlich, unter welc...