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InfoCenter - Stand: 23.01.2024

Cashflow

Prof. Dr. Mathias Graumann

1. Begriff des Cashflows

Cashflow heißt wörtlich übersetzt „Zahlungsmittelfluss“. Betriebswirtschaftlich gemeint sind Zuströme und Abflüsse an Zahlungsmitteln. Als solche gelten im engsten Sinne Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen; im weiteren Sinne werden auch sog. Zahlungsmitteläquivalente hierunter subsumiert, d. h. als Liquiditätsreserve gehaltene, kurzfristige Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Dies sind insbesondere Wertpapiere des Umlaufvermögens, die täglich veräußerbar sind und deren Restlaufzeit zum Erwerbszeitpunkt maximal drei Monate beträgt. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wird auch als Finanzmittelfonds bezeichnet (so DRS 21, Tz. 9).

Im Controlling wird als Cashflow die periodische Bestandsveränderung des Finanzmittelfonds bezeichnet, d. h. Cashflow = Σ Einzahlungen - Σ Auszahlungen. Der Cashflow ist somit rechnerischer Bestandteil der die Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts ausdrückenden Ungleichung:

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