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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 131

Die steuerrechtliche Behandlung der Sitzverlegung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE)

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Dirk Aßmann, Hamburg

I. Vorbemerkungen

Mit der Societas Europaea ist ab dem erstmals die Möglichkeit der Gründung einer supranationalen europäischen Aktiengesellschaft geschaffen worden. Grenzüberschreitend tätigen Unternehmen wird ein einheitlicher Rechtsrahmen zur Verfügung gestellt, der ihnen eine die nationalstaatliche Dimension verlassende effizientere Organisationsstruktur ermöglicht. Die gesellschaftsrechtliche Struktur der SE ist in der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft grundlegend normiert, ohne dass hierdurch ein einheitliches europäisches Regelungsregime geschaffen wird. Vielmehr gilt die SE aufgrund der zahlreichen Verweisungsnormen als Aktiengesellschaft, die subsidiär dem Recht des jeweiligen Sitzmitgliedstaates unterliegt (Art. 9 SE-VO, vgl. aber auch Art. 5, 15, 18 SE-VO). Die Vorteile der SE für europaweite Umstrukturierungen lassen sich daher nur realisieren, wenn zugleich eine national-rechtliche Basis geschaffen wird, welche die zahlreichen - sowohl mit der Gründung als auch der laufenden unternehmerischen Tätigkeit der SE verbundenen - grenzüberschreitenden Vorgänge nicht gegenüber anderen Gesellschaftsformen benachteiligt. ...

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