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OFD Erfurt - S 7300 A s. auch NWB DokSt Rz. 14/96

§ 15 UStG Vorsteuerabzug aus den Veräußerungskosten bei einer Geschäftsveräußerung

Es ist die Frage aufgeworfen worden, nach welchen Grundsätzen sich bei einer Geschäftsveräußerung der Vorsteuerabzug aus den Veräußerungskosten errechnet.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt veräußert der Vermieter sein Mietwohngrundstück, das den einzigen Unternehmensgegenstand darstellt, an eine Vermietungsgesellschaft. Mit dem Verkauf hat er einen Makler beauftragt, der ihm über die Maklercourtage eine Rechnung mit gesonderten Steuerausweis erteilt. Im Besteuerungszeitraum des Verkaufs war das Grundstück zu 40 v. H. stpfl. und zu 60 v. H. steuerfrei vermietet.

Bisher war der Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Maklers nach der ustl. Behandlung der Grundstückslieferung zu beurteilen. War diese gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei, schied der Vorsteuerabzug aus. Hatte der Lieferer allerdings gem. § 9 UStG zur Steuerpflicht optiert, konnte er - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - die Vorsteuerbelastung der Veräußerungskosten abziehen. Das galt unabhängig davon, ob der Unternehmer das Grundstück im Rahmen einer Geschäftsveräußerung oder außerhalb einer solchen lieferte. An der bisherigen Behandlung kann nicht mehr festgehalten werden, wenn der Unternehmer das Grundstück im Rahmen einer Geschäftsveräußerung...

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OFD Erfurt v. 25.04.1996 - S 7300 A s. auch NWB DokSt Rz. 14/96

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