I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist § 4 Nr. 14 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vereinbar mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG
des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (im Folgenden: MwStSystRL), soweit die Steuerbefreiung
für Krankenhäuser, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind, daran geknüpft wird, dass die Krankenhäuser nach
§ 108 Sozialgesetzbuch (SGB) V zugelassen sind?
2. Wenn Frage 1. zu verneinen ist: Unter welchen Voraussetzungen sind Krankenhausbehandlungen durch Krankenhäuser des privaten
Rechts mit Krankenhausbehandlungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts ”in sozialer Hinsicht vergleichbar“ im Sinne
des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL?
II. Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 10 Nr. 15 DStR 2021 S. 983 Nr. 17 DStRE 2021 S. 569 Nr. 9 KÖSDI 2021 S. 22100 Nr. 2 UStB 2020 S. 176 Nr. 6 QAAAH-59129
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Niedersächsisches FG, Beschluss v. 02.03.2020 - 5 K 256/17
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