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Teleologische Reduktion der Sperrfristregelung in § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG
Anmerkungen zum
Das [i]Hänsch, Übertragung und Überführung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach § 6 Abs. 5 EStG, Grundlagen, NWB TAAAF-08006 (NWB PAAAH-42821) entschieden, dass die Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG nicht heranzuziehen ist, wenn eine Verlagerung von stillen Reserven auf ein Körperschaftsteuersubjekt dadurch ausgeschlossen ist, dass die in den zuvor nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven im Zuge der nachträglichen Begründung oder Erhöhung des Anteils einer Körperschaft aufgedeckt werden. Obwohl der Wortlaut der Sperrfristregelung im Streitfall eindeutig erfüllt ist, sei diese im Wege einer teleologischen Reduktion einzuschränken.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Hintergrund – Sperrfristen bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
Im [i]Hänsch, Die Sperrfristen im Steuerrecht, Arbeitshilfe, NWB ZAAAG-73252 deutschen Steuerrecht sind zahlreiche Sperrfristregelungen enthalten, die bei ihrer Verletzung u. U. auch noch nach mehreren Jahren zu einer Aufdeckung stiller Reserven führen können. Dies ist vor allem im Umwandlungssteuerrecht ein regelmäßiges Problem für Steuerpflichtige und Berater. Jedoch sind auch im EStG mehrere Sperrfristen enthalten, die vom Steuerpflichtigen zu berücksichtigen sind.
So können etwa nach einer Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern unter § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die Vorau...