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Die Sanierungsklausel auf dem Prüfstand
Steuern als verbotene Beihilfen
Die Europäische Kommission gab am bekannt, dass sie ein förmliches Prüfverfahren der Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG) eingeleitet hat (Az. C 7/2010). Am veröffentlichte sie im Amtsblatt der EU die Deutschland bei Verfahrenseröffnung übermittelte anonymisierte Mitteilung (2010/C 90/08). Der deutsche Gesetzgeber hatte die Sanierungsklausel durch das Bürgerentlastungsgesetz vom zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise eingeführt und ordnete die Rückwirkung dieser Regelung zum an. Die ursprünglich zum auslaufende Regelung wurde Ende 2009 in eine dauerhafte Maßnahme umgewandelt. Die Kommission vermutet, die Regelung könne eine verbotene Beihilfe darstellen. Der vorliegende Beitrag zeigt das europarechtliche Verständnis einer Beihilfe, die Besonderheiten bei steuerlichen Normen, den möglichen Verfahrensausgang, insbesondere im Licht der Kommissionsentscheidung C 2/2009 in der Rs. MoRaKG und potenzielle Konsequenzen für den Steuerpflichtigen auf.
I. Europarechtlicher Beihilfebegriff
[i]Europarechtliche Wettbewerbsregeln setzen den Mitgliedstaaten SchrankenDie Errichtung eines Binnenmarktes, auf dem fairer Wettbewerb herrscht und jeder Marktteilnehmer gleiche Rahmenbedingungen vorfin...