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Verzögerungsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
Außenprüfung
[i]Bilsdorfer, Die Außenprüfung, NWB F. 17 S. 1809Der Steuergesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2009 (BGBl 2008 I S. 2794) den Unternehmen durch den neuen § 146 Abs. 2a AO erstmalig die Möglichkeit eingeräumt, ihre elektronischen Bücher und sonstigen elektronischen Aufzeichnungen im Ausland zu führen und aufzubewahren. Begleitend dazu wurde mit § 146 Abs. 2b AO ein Verzögerungsgeld als Sanktionsmaßnahme in die AO eingefügt. Aus dem systematischen Zusammenhang wäre zu erwarten, dass diese Sanktion nur Steuerpflichtige treffen kann, die die gesetzlichen Vorgaben für die Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland missachtet haben. Nach § 146 Abs. 2b AO wird aber losgelöst von einem Bezug zur Verlagerung der Buchführung auch die Verletzung von gesetzlichen Mitwirkungspflichten bei einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 6, § 200 AO) als sanktionswürdig eingestuft. Der Normzweck, die einzelnen Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des Verzögerungsgelds bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten anlässlich einer Außenprüfung werden nachfolgend näher erläutert.
I. Hintergrund
[i]Verzögerungsgeld bei Verletzung der MitwirkungspflichtDer Gesetzeswortlaut des § 146 Abs. 2b AO spricht zunächst noch dafür, dass ein Verzögerungsgeld wegen Verletzung der dort genannten Mitwirkungspflic...