Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr. 12 EStG);
Steuerfreiheit der Kostenpauschale für Mitglieder des Bundesrats
Bezug:
Bundesratsmitglieder erhalten zur Abdeckung aller mit der Sitzungsteilnahme verbundenen Kosten eine Kostenpauschale in Höhe von 60,00 EUR pro Tag, die als Aufwandsentschädigung gezahlt wird (§ 1 Abs. 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates – KEB). Sie wird nur gewährt, wenn für denselben Tag nicht ein Tage- oder Sitzungsgeld oder eine sonstige Entschädigung aus anderen öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer Europäischen Körperschaft bezogen wird (§ 3 KEB).
Die Kostenpauschale ist im Einzelplan 03 des Bundeshaushalts und in Kapitel 0301 unter dem Titel 41102-011 ausgewiesen. Die Kostenerstattungsbestimmungen des Bundesrats sind als Satzungsrecht bzw. satzungsähnliches Recht zu qualifizieren.
Die OFD bittet daher die Auffassung zu vertreten, dass die Kostenpauschale in Höhe von 60,00 EUR pro Tag nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG steuerfrei ist.
OFD Hannover v. - S 2337 - 115 - StO 213
Fundstelle(n):
DB 2007 S. 2400 Nr. 44
QAAAC-53169