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FG München Urteil v. - 13 K 1871/05

Gesetze: KiStG BY Art. 1 Abs. 1, KiStG BY Art. 2 Abs. 1, KiStG BY Art. 2 Abs. 2, KiStG BY Art. 4 Abs. 1, BGB § 130 Abs. 1, BGB § 133, HumHiG § 1 Abs. 3

Bekenntnissteuerpflicht in der jüdischen Glaubensgemeinschaft

Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz

Zahlung festgesetzter Bekenntnissteuer in früheren Jahren

Indizwirkung der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte

Leitsatz

1. Eine jüdische Emigrantin gibt mit ihrem unter Hinweis auf den Antisemitismus in Russland gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz kein Bekenntnis zur jüdischen Glaubensgemeinschaft ab.

2. Die bloße Zahlung der vom Bekenntnissteueramt für frühere Jahre festgesetzten Bekenntnissteuer kann nicht als Willensäußerung gewertet werden, der jüdischen Religionsgemeinschaft anzugehören.

3. Ausführungen zu der Frage, welche Bedeutung der Eintrag der Religionszugehörigkeit „is” auf der Lohnsteuerkarte hinsichtlich der Abgabe einer Bekenntniserklärung gegenüber der ausstellenden Gemeinde beigemessen werden kann.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAC-51160

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 22.05.2007 - 13 K 1871/05

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