Verfassungswidrigkeit der gekürzten Pendlerpauschale und
Vorlage des FG an das Bundesverfassungsgericht
Leitsatz
Das FG hält die ab
geltende Regelung in § 9 Abs. 2 EStG, nach der die
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht
mehr als Werbungskosten qualifiziert werden, für verfassungswidrig.
Die Neuregelung in
§ 9 Abs. 2 EStG ab verstößt gegen das
objektive wie gegen das subjektive Nettoprinzip sowie gegen das Gebot der
Folgerichtigkeit.
Allein das Ziel der
Haushaltskonsolidierung rechtfertigt die gesetzliche Neuregelung nicht.
Der Umstand, dass Aufwendungen
für Fahrten ab dem 21 km weiterhin steuermindernd „wie
Werbungskosten” abgezogen werden können, ändert nichts an der
grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit der Vorschrift.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 6/2007 S. 295 DStR 2007 S. 481 Nr. 11 DStRE 2007 S. 448 Nr. 7 EFG 2007 S. 690 Nr. 9 EStB 2007 S. 169 Nr. 5 NJW 2007 S. 864 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2007 S. 859 SJ 2007 S. 5 Nr. 7 StBW 2007 S. 2 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2007 S. 235 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2007 S. 283 WPg 2007 S. 275 Nr. 7 QAAAC-40134
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Niedersächsisches Finanzgericht v. 27.02.2007 - 8 K 549/06
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