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Online-Beitrag vom

Abgrenzung von beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

Ausnutzung von grenzüberschreitenden Qualifikationskonflikten kein Gestaltungsmissbrauch

Jens Intemann

[i]Gehrmann, Genussrechte, infoCenter, NWB HAAAD-22528 Beteiligungsähnliche Genussrechte liegen nur vor, wenn auch eine Teilhabe am Liquidationserlös mit ihnen verbunden ist. Die Ausnutzung eines Steuervorteils im Ausland durch eine „hybride“ Finanzierung stellt keinen Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO dar (, NWB CAAAH-50691).

I. Finanzierung im internationalen Konzern

[i]Ausschüttungen auf Genussrechte einer kanadischen KapitalgesellschaftDie in Deutschland ansässige Klägerin ist eine AG, die alleinige Gesellschafterin der X-A-Gesellschaft in Kanada war. Die X-A räumte der Klägerin im Jahr 2004 zur Begleichung einer Kaufpreisschuld Genussrechte ein. Die Genussrechte hatten eine Laufzeit bis zum Jahr 2043. Die Höhe der Genusssrechtsausschüttungen orientierte sich am Nettogewinn der X-A. Eine Teilhabe am Liquidationserlös fehlte. Die Klägerin begehrte für die Genussrechtsausschüttung die Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG, während das Finanzamt diese als voll steuerpflichtige Zinsen behandelte.

[i]Vorabdividenden einer US-amerikanischen KapitalgesellschaftDes Weiteren erhielt die Klägerin im Streitjahr 2005 – vermittelt über mehrere inländische Organgesellschaften (u. a. X-H GmbH) – eine Vorzugsdividende auf Basis von „Shares of Class B Common Stock“ (Class-B Shares) von einer US-amerikanischen X-B-Gesellschaft. Die inländ...

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