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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 807/80 BStBl 1982 II S. 281

Leitsatz

1. Das Buchführungsprivileg für steuerberatende Berufe (§ 5 Satz 1 Steuerberatungsgesetz 1975) ist auch hinsichtlich der laufenden Lohnbuchhaltung mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar (im Anschluß an BVerfGE 54, 301 [ ]).

2. Das Verbot der Werbung für Hilfeleistung in Steuersachen (§ 8 Steuerberatungsgesetz 1975) ist mit Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit es die Tätigkeit des Kontierens und die Erledigung der laufenden Lohnbuchhaltung erfaßt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:






















Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

















Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 281
PAAAG-69999

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BVerfG, Beschluss v. 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

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