Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF | Verlängerung der Übergangsfrist für Konsignationslager?
[i]BMF, Schreiben v. 10.10.2017 - III C 3 - S 7103-a/15/10001 NWB KAAAG-59883 Im Schreiben vom hat das BMF seine Auffassung dazu dargelegt, wann Lieferungen in Konsignationslager als Direktlieferungen gelten. Für vor dem ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe soll es (auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers) nicht beanstandet werden, wenn der leistende Unternehmer weiterhin nach der bisherigen umsatzsteuerlichen Behandlung verfährt. Das BMF zieht angeblich eine Verlängerung der Frist um ein Jahr in Betracht; bei Redaktionsschluss war ein derartiges Schreiben jedoch noch nicht veröffentlicht.