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BFH 18.12.2013 I B 85/13, StuB 9/2014 S. 346

Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke des § 4h EStG 2002 n. F.

(1) Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gem. § 4h EStG 2002 n. F. (sog. Zinsschranke) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. (2) Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht deswegen zu versagen, weil zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem GG aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für die Zukunft aufgeben wird (Anschluss an NWB AAAAE-50854, DStR 2013 S. 2686 = Kurzinfo StuB 2014 S. 38 NWB GAAAE-52031; Bezug: § 4h Abs. 1 und 2 EStG 2002 i. d. F. des UntStRefG 2008; § 8a KStG 2002 i. d. F. des UntStRefG 2008; § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 FGO; Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG).

Praxishinweise

Zinsaufwendungen eines Betriebs sind nach § 4h Abs. 1 EStG nur i. H. des verrechenbaren EBITDA, d. h. 30 % des um Zinsaufwendungen und b...

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