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Zusammenballung von Einkünften
Die Zusammenballung von Einkünften ist neben dem Lohnzufluss innerhalb des Kalenderjahres Voraussetzung für eine ermäßigte Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung. Eine Zusammenballung von Einkünften ist insbesondere anzunehmen bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (z. B. Jubiläumszuwendungen) und Abfindungen.
Bei Jubiläumszuwendungen ist eine Zusammenballung von Einkünften immer dann gegeben, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht (vgl. „Jubiläumszuwendungen“).
Bei Entlassungsabfindungen liegt eine Zusammenballung von Einkünften immer dann vor, wenn eine Abfindung höher ist als der Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ende des Kalenderjahres noch bezogen hätte. Eine Überschreitung des wegfallenden Arbeitslohns um 1 Euro reicht aus (vgl. „Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis“ besonders unter den Nrn. 5 bis 9).
Das Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers mit einem Arbeitslohn von 4000 Euro monatlich wird auf Veranlassung des Arbeitgebers am aufgelöst. Der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung von 25000 Euro. Da die Abfindung den wegfallenden Arbeitslohn von August bis Dezember in Höhe von (5 × 4000 Euro ) 20000 Eur...