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Aufbewahrungsfristen nach außersteuerlichen Vorschriften - Übersicht
Eine alphabetische Liste verschiedener Aufzeichnungen und Belege
Neben den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes schreiben zahlreiche Einzelgesetze und Verordnungen spezielle Aufbewahrungsfristen vor. Diese betreffen unter anderem die Rechnungslegung für bestimmte Gewerbetreibende und in großem Umfang den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Die nachfolgende Übersicht ordnet dem jeweiligen aufzubewahrenden Dokument die vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer und die gesetzliche Bestimmung zu.
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Dokument / Betreff | Aufbewahrungsfrist | Paragraph | Norm |
Abfallbeseitigung gefährliche Abfälle - Erzeuger, Besitzer, Händler, Makler, Entsorger (Register) | 3 Jahre, soweit nach § 52 KrWG keine längere Frist vorgesehen ist | ||
Abfallbeseitigung gefährliche Abfälle - Beförderer (Register) | 12 Monate | ||
Abfallentsorgung nachweispflichtige Abfälle (Belege, Angaben, Register) | 3 Jahre | § 25 Abs. 1 NachwV | NachwV |
Abfallverbringung, atomrechtliche (Begleitscheine) | 3 Ja... |