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NWB Nr. 45 vom Seite 4180

Mit ELENA kommt die größte Datensammlung Deutschlands

Der DStV äußert sich kritisch zum Beschluss der Bundesregierung, mit dem elektronischen Einkommensnachweis (ELENA; s. hierzu NWB Beratung aktuell 30/2008) die größte Sammlung personenbezogener Daten Deutschlands aufzubauen. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, für jeden Arbeitnehmer monatlich sämtliche Daten, die für das Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld relevant sein können, elektronisch an eine „Zentrale Speicherstelle” zu übermitteln. Der Umfang der Daten geht damit weit über das derzeit monatlich erfasste Datenmaterial hinaus. Später sollen weitere Sozialleistungen hinzukommen.

Im Falle eines Antrags des Arbeitnehmers werden die benötigten Daten von der zuständigen Behörde abgerufen und verwertet. Ausgegangen wird derzeit von 35 bis 40 Mio abhängig Beschäftigten, auf die das Verfahren anzuwenden sein wird.

Nach Auffassung des DStV verstößt ELENA gegen den Grundsatz der sparsamen Datenerhebung. Gespeichert würden nämlich auch Daten einer großen Anzahl von Beschäftigten, die zu keiner Zeit Sozialleistungen in Anspruch nehmen würden. In einem 45-jährigen Berufsleben einer Person seien mindestens 540 Datensätze zu übertragen. In der Regel werde aber nur eine geringe Anzahl von ...

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